Behandlung von Angstpatienten

Angst vor dem Zahnarzt oder vor Narkosen? Das möchten wir Ihnen abnehmen.

Ein bevorstehender Zahnarzttermin belastet vielen die Seele, manchmal ganz extrem, vor allem vor Eingriffen. Schon der Gedanke an den Zahnarzt löst dann Panik, Schweißausbrüche, Herzklopfen und manchmal noch ein schlechtes Gewissen aus. Selbst Wartezeit wird als unerträglich empfunden. Falls es Ihnen auch so gehen sollte, machen wir ein klares Angebot:

  • Sie entscheiden immer selbst über alles. Das, was passiert und wann.
  • Wir nehmen Ihnen das schlechte Gewissen.
  • Belastende Wartezeiten vermeiden wir durch unsere gute Organisation.
  • Beim ersten Termin wird nicht gebohrt (außer auf Ihren Wunsch bei einer Akutbehandlung).
  • Wir nehmen uns Zeit, stellen zuerst die komplette Diagnose und vereinbaren ein klares Konzept für das Behandlungsziel.
  • Wir arbeiten immer mit einer individuell sicheren Menge an Schmerzmitteln. Nach Absprache auch völlig problemlos in Schlummernarkose (siehe weiter unten).
  • Unser Arbeitskonzept und die Gerätetechnologie begrenzen unangenehmes Bohren auf das absolute Minimum. (siehe minimalinvasive Techniken)
  • Zum Erfolg gehört Ihre professionelle Termintreue und ein offenes, ehrliches Feedback uns gegenüber.

Narkosen arbeiten für Sie. Aber sie müssen richtig gemacht werden.

Bestimmte Eingriffe im Mund wie eine Zahnentfernung oder dröhnende Geräusche am Kopf können als sehr, sehr unangenehm empfunden werden. Manche Patientinnen und Patienten entwickeln nach einem ersten solchen Erlebnis einen lebenslang anhaltenden Widerstand oder echte Angst davor, rechtzeitig zahnärztliche Hilfe zu beanspruchen. Solche Zahnarztangst geht oft Hand in Hand mit einem schlechten Gewissen sich selbst gegenüber.

Diese Verweigerung führt zur Verschlechterung des Mundzustandes mit möglichen schlimmen Folgen für die allgemeine Gesundheit. Jeder Zahnarzt sollte die Entwicklung oder Verschlimmerung von Angstzuständen verhindern, weil sie jeden Patienten dauerhaft schädigen. Deswegen berücksichtigen wir konsequent Ihren seelischen Zustand im Behandlungsplan.

Dämmerschlafberuhigung:

Dormicum® ist ein Schlaf- und Beruhigungsmittel, das Sie in der zahnärztlichen Behandlung angstfrei entspannen lässt. Sie werden dadurch schläfrig oder schlafen ganz ein. Die zusätzlich notwendige örtliche Betäubungsgabe nehmen Sie dann kaum oder gar nicht wahr. Aber Sie bleiben während des Eingriffs angemessen kooperativ. Für den auf höchste Genauigkeit im Detail setzenden Zahnarzt ist die Behandlung eines körperlich beruhigten Angstpatienten erfolgversprechender. Ohne ablenkende Unruhe kann noch konzentrierter gearbeitet werden.

Vorzug: Keine langwierige Belastung oder Verweilzeit in der Praxis, weil Sie zumeist gleich nach einem Eingriff wieder starten können. Dormicum® baut sich angemessen zügig wieder ab, während Ihre Erinnerung an den Eingriff verblasst.

Einschränkung: Direkt nach der Behandlung unter Dormicum® sind Sie nicht fahr- oder maschinen-tüchtig und sollten auch keine wichtige Entscheidungen treffen oder Verträge verhandeln. Lassen Sie sich bitte abholen oder fahren Sie mit dem Taxi bzw. mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause.

Viele sehen den Behandlungsverlauf im Rückblick gelassen und berichten übereinstimmend, dass sie die Behandlung „gut überstanden“ haben und „nichts schlimm“ war. Sie sagen einhellig, dass sie mit diesem Verfahren einverstanden sind und es für bestimmte Eingriffe wie Zahnentfernung, Operationen und unangenehme Behandlungen erneut genauso wiederholen würden.

Dormicum® kann zum Abbau alter Zahnarztängste beitragen, und durch das neue Vertrauen ist in Zukunft weniger oder gar kein Dormicum® mehr notwendig für bestimmte Eingriffe. Anstelle von Angst entstehen Zuversicht und Vertrauen.

Vollnarkose oder vertiefte Dämmerschlafnarkose:

In komplexeren Fällen ziehen wir einen speziellen Narkosearzt hinzu. Dann wird gemeinsam zwischen einer vertieften Dämmerschlafnarkose und einer Vollnarkose entschieden. Umfangreiche Langzeitbehandlungen lassen sich damit entspannt planen.

In der zahnärztlichen Gebührenordnung existiert leider keine eigene Position, die sich mit dem Angstmanagement befasst, obwohl es Patienten millionenfach betrifft. Auch für die privaten Versicherungen existiert das Thema Angst vorm Zahnarzt kaum. Die eher niedrigen Kosten für die Behandlung mit Dormicum® werden häufig nicht erstattet, obwohl man durch die rechtzeitige Therapie eine verschlimmerte, teurere Erkrankung mit wesentlich höheren Folgekosten verhindert. Da kann nur die finanzielle Selbstverantwortung der Patienten zur Übernahme von solchen Behandlungen zum tragen kommen.

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Dr. Michael von Uexküll
Dr. Katharina Hohenstein

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